10 WICHTIGE PUNKTE NACH EINEM UNFALL

 


1. KFZ-Sachverständiger des Vertrauens

 

Sie als Geschädigter haben nach einem Unfall das Recht einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges zu beauftragen. Die Kosten für die Erstellung des Sachverständigengutachtens sind Schadenersatzansprüche, die von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen.

 

Ein Sachverständigen-Gutachten dient nicht nur zur Ermittlung der Reparaturkosten, der Wertminderung, des Wiederbeschaffungswertes, des Restwertes, der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer, des Nutzungsausfalls oder der Verkehrssicherheit, sondern vor allem zur Beweissicherung.


2. Unabhängige Beweissicherung

 

Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass Ihnen als Geschädigtem die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig anerkannt und ggf. beseitigt werden kann.

 

Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs festgestellt werden, so das Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

 


3. Gutachten über Sachschaden mit Schadenart und Schadenhöhe

 

Beim Verkauf des Fahrzeugs müssen Sie als KFZ-Halter den Käufer darüber informieren, dass es sich um ein instandgesetztes Unfallfahrzeug handelt, da dies offenbarungspflichtig ist.

 

Dies können Sie als KFZ-Halter mittels eines Sachverständigen-Gutachtens mit Schadenkalkulation und Lichtbilder genau belegen und der Kaufinteressent bekommt alle nötigen Informationen zum Schaden.

 


4. Merkantiler Minderwert

 

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruchs kann in der Regel erst durch ein Sachverständigen-Gutachten belegt werden.  Ohne unabhängigen KFZ-Gutachter oder KFZ-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren hundert Euro.

 

Eine Wertminderung kann auch bei älteren Autos oder Fahrzeugen mit höherer Laufleistung eintreten. Jeder Anspruch wird individuell geprüft.

 


5. Abrechnung auf Gutachtenbasis

 

Ihnen als Geschädigtem steht es grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis eines von Ihnen vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). In diesem Fall wird die MwSt nicht erstattet.

 

Im Totalschadenfall, fiktive Abrechnung laut Differenz Wiederbeschaffungswert und Restwert, kann auf Grundlage des Gutachtens die Höhe der MwSt ermittelt werden, z. B. bei differenzbesteuerten Fahrzeugen.

 


6. Werkstatt des Vertrauens

 

Sie als Geschädigter eines Unfalls haben grundsätzlich das Recht, sich frei eine Werkstatt - die Werkstatt des Vertrauens - für die Reparatur des Schadens an Ihrem Auto zu suchen, wenn der Unfall nicht selbst verschuldet wurde. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss für die Reparaturkosten auf kommen und die Rechnung für die Schadeninstandsetzung übernehmen. 

 

Die Wahl der Werkstatt nach einem nicht verschuldeten Unfall steht also jedem frei. 

 


7. Angemessener Mietwagen während der Ausfallzeit ohne eigenes Auto

 

Anstelle seines fahrtüchtigen Unfallfahrzeugs haben Sie als der Geschädigte den Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Wenn kein Ersatzfahrzeug benötigt wird, dann besteht anstelle dessen Anspruch auf Nutzungsentschädigung.

 

Die Ermittlung der Klassen erfolgt automatisch anhand Automarke, Modell und Fahrzeugtyp. Dies kann der Sachverständige / Gutachter individuell für Sie ermitteln.

 


8. Achtung Schadenmanagement

 

Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stehts in Ihren Händen, auch wenn Ihnen von der Versicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.

 

Lassen Sie nicht zu, dass Ihnen ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement verwährt wird.

 


9. Schutz der Versicherung des Unfallverursachers

 

Der freie Gutachter  / Sachverständige ist unabhängig und objektiv.

 

Damit schützt er auch den gegnerischen Versicherer vor unberechtigten Schadensleistungen.

 


10.  Rechtsanwalt

 

Sie als Geschädigter in einem Unfallschaden sollten immer anwaltlichen Beistand in der Unfallsache in Anspruch nehmen. Auch wenn alle Parteien sich einig sind, verhandelt wird nicht mit dem Unfallverursacher, sondern mit dessen Versicherung. 

 

Das Recht des Geschädigten auf die Hilfe eines Anwalts wurde vom Bundesgerichtshof entschieden! Dies stützt sich auf das Prinzip der Chancengleichheit, eine Versicherung hat deutlich mehr Erfahrung und Expertenwissen als ein Geschädigter. 

 

Für den Geschädigten ist die in Anspruchnahme eines Anwalts ohne zusätzliche Kosten, diese Kosten muss die gegnerische Versicherung tragen. 

 


Unsere kostenfreie Gutachten-Hotline:

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Vereinbaren Sie jederzeit einen Besichtigungstermin bei einem unserer Gutachter / Sachverständigen für Ihr Fahrzeug!

 


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