KOSTENVORANSCHLAG


Kostenvoranschlag - wann und warum?

Neutrale Kostenvoranschläge sind immer dann sinnvoll, wenn Sie einen Schaden zu beziffern haben und ein Gutachten nicht oder noch nicht als gerechtfertigt erscheint.

 

Dieses gilt z. B. für Klein- oder Bagatellschäden. Die Definition, bis wann es sich um einen Bagatellschaden handelt, ergibt sich aus der herrschenden Rechtssprechung, die derzeit die Grenze bei ca. 750 Euro (BGH) definiert. Es erscheint somit sinnvoll bis ca. 750 Euro einen neutralen Kostenvoranschlag zu erstellen. Genau dieses können wir in diesem Fall für Sie tun.

 

Für Schadenssummen über ca. 750 Euro ergibt sich somit folgerichtig, dass ein Schadensgutachten notwendig sein kann. Ein Schadensgutachten enthält dann alle weiteren schadensrelevanten Positionen wie Wertminderung oder Reparaturdauer, etc. Besteht die Möglichkeit, dass ein Fahrzeug bereits die Grenze zum wirtschaftlichen Totalschaden innerhalb der Bagatellschadensgrenze erreicht, ist aus Gründen der Wertfeststellung für das Fahrzeug die Erstellung eines Gutachtens ohnehin zu empfehlen.

 


Unsere kostenfreie Gutachten-Hotline:

0800 9900 1100

 

Vereinbaren Sie jederzeit einen Besichtigungstermin für Ihr Fahrzeug!

 


Bleib in Kontakt mit uns!

 

Bewerten Sie uns bei Google oder folgen Sie uns bei Facebook oder Instagram

 

 

 

Sachverständigen-Kooperation
Sauerbrey & Schulze
Münsterplatz 25,
89073 Ulm

Gutachten-Stützpunkt
Fred Miller
Marktplatz 20,
86381 Krumbach

Gutachten-Stützpunkt
Senden
Hauptstraße 124,
89250 Senden

Gutachten-Stützpunkt
Biberach
Bleicherstraße 39,
88400 Biberach